Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bikeverleih bei G-Out Tuning in Kaprun

1. Reservierung und Mietdauer:
1.1. Reservierung:
Alle Fahrradreservierungen unterliegen der Verfügbarkeit. Zur Sicherung Ihrer Reservierung ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung erforderlich.

1.2. Mietdauer:
Die Mietdauer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und Datum und endet zum festgelegten Rückgabezeitpunkt. Eine Verlängerung muss im Voraus mitgeteilt und genehmigt werden.


2. Mietpreise und Zahlung:
2.1. Mietpreise:
Die Mietpreise sind auf unserer Website angegeben oder werden auf Anfrage mitgeteilt. Die Preise können je nach Fahrradtyp, Mietdauer und zusätzlichen Leistungen variieren.

2.2. Zahlung:
Die vollständige Zahlung ist zu Beginn der Mietdauer fällig. Wir akzeptieren [Liste der akzeptierten Zahlungsmethoden].


3. Kaution:
3.1. Kaution:
Für jede Fahrradvermietung ist eine Kaution erforderlich. Diese wird bei unbeschädigter Rückgabe des Fahrrads zurückerstattet.

3.2. Schäden:
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am gemieteten Fahrrad, die während der Mietdauer entstehen. Schäden werden bewertet, und die Reparaturkosten werden von der Kaution abgezogen.


4. Stornierung und Rückerstattungen:
4.1. Stornierung:
Stornierungen, die [Zeitrahmen einfügen] Tage vor dem geplanten Mietzeitraum erfolgen, berechtigen zu einer teilweisen Rückerstattung, wobei die nicht erstattungsfähige Anzahlung nicht zurückgezahlt wird.

4.2. Nichterscheinen:
Sollte das reservierte Fahrrad nicht innerhalb von [Zeitrahmen einfügen] Stunden nach dem vereinbarten Startzeitpunkt ohne vorherige Benachrichtigung abgeholt werden, kann dies zum Verlust der Reservierung führen.


5. Fahrradnutzung und Einschränkungen:
5.1. Ordnungsgemäße Nutzung:
Das gemietete Fahrrad ist ausschließlich gemäß seiner vorgesehenen Verwendung zu nutzen und darf keinen übermäßigen Belastungen oder Änderungen unterzogen werden.

5.2. Einschränkungen:
Fahrräder dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht für Wettkampfveranstaltungen, Rennen oder jegliche Form von organisierten Wettbewerben genutzt werden.


6. Wartung und Reparaturen:
6.1. Regelmäßige Wartung:
Der Mieter ist während der Mietdauer für einfache Wartungsarbeiten, wie das Aufpumpen der Reifen und kleinere Einstellungen, verantwortlich.

6.2. Reparaturen:
Reparaturen, die aufgrund normaler Abnutzung notwendig werden, werden von G-out Tuning übernommen. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, gehen jedoch zu Lasten des Mieters.


7. Haftung und Versicherung:
7.1. Haftung:
G-out Tuning haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während der Mietdauer auftreten.

7.2. Versicherung:
Es wird empfohlen, dass Mieter eine persönliche Versicherung für Unfälle und Schäden abschließen.


8. Rückgabe der Mietfahrräder:
8.1. Rückgabebedingungen:
Die Fahrräder müssen in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie zu Beginn der Mietdauer waren – abgesehen von normaler Abnutzung.

8.2. Verspätete Rückgaben:
Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie uns im Voraus, falls sich die Rückgabe verzögern sollte.


9. Beendigung des Mietvertrags:
9.1. Beendigung:
G-out Tuning behält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrrad zurückzufordern, wenn der Mieter gegen eine der Vertragsbedingungen verstößt.


10. Anwendbares Recht:
10.1. Anwendbares Recht:
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von [Gerichtsbarkeit einfügen].


Durch die Reservierung und Anmietung bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.